Steuerberatung
Ich biete Ihnen die Fertigung der Steuererklärung sowohl in Form der bekannten Formulare als auch als elektronische Erklärungen mit Übermittlung unter Authentifizierung an.
Eine Pflicht zur Abgabe elektronischer Erklärungen besteht für:
- Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten Feststellung
Daneben biete ich auch die Fertigung weiterer Erklärungen an,
die z. Zt. noch nicht elektronisch zu übermitteln sind:
- Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige ohne Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Erbschaftssteuererklärung (Schenkungssteuererklärung)
- Erklärung zur Gemeinnützigkeit (Vereine)
- Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
- Erklärung zur Bedarfsbewertung
- Erbschaft - und Schenkungssteuererklärung
In Ergänzung der Steuererklärungen biete ich an:
- Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
- Prüfung auf Inanspruchnahme von Vergünstigungen
- Berechnung der Steuerschuld aus der Veranlagung
- Anpassung der Vorauszahlungen des laufenden Jahres
- Klärung von Fragen des Finanzamtes
- Zusammenstellung von Belegen für das Finanzamt
- Prüfung der Steuerbescheide
- Einlegung von Rechtsbehelfen
- Anträge auf Stundung von Steuerbeträgen
- Fristverlängerungen
Ich sorge dafür, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und dabei auch alle möglichen Steuervorteile ausnutzen können. Dieses führt bei Ihnen zu einer Arbeitsentlastung und fristgerechten Fertigstellung.
Bei Unternehmen gehört zur Steuererklärung auch der Bereich der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Neben der elektronischen Bilanz / Überschussrechnung erhalten Sie von mir selbstverständlich auch die detaillierte Ausgabe in bisheriger Papierform.
Neben den steuerlichen Gewinnermittlungen fertige ich auch Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, handelsrechtliche Jahresabschlüsse und Liquidationsbilanzen. Die Handelsbilanzen von Kapitalgesellschaften können von mir auch zur Hinterlegung oder Veröffentlichung zum elektronischen Bundesanzeiger gemeldet werden.